Um für die erforderlichen Arbeiten (z. B. das Verlegen der Glasfaserleitungen) Ihr Grundstück betreten zu dürfen und diese Arbeiten durchzuführen, benötigt die ausführende Baufirma eine Erlaubnis (Grundstücksnutzungsvertrag). Diese Erlaubnis gilt auch für die Zukunft, z. B. wenn eine Störung auftritt und diese zu beseitigen ist.